Glossar
Schutz des eingetragenen Designs
Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten die Benutzung ohne Zustimmung zu verbieten. Geschützt sind Designs, die beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erwecken als das eingetragene Design.
- Begriff
- Schutz des eingetragenen Designs
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 38 Designgesetz. Die Benutzung umfasst Herstellung, Angebot, Vertrieb, Import, Export sowie Gebrauch und Besitz von Erzeugnissen, in die das Design eingearbeitet ist.
Wie stark der Schutzbereich eines Designs im Einzelfall ausfällt, hängt vom Grad der Gestaltungsfreiheit ab, die dem Designer bei der Entwicklung zur Verfügung stand: je enger dieser Spielraum, desto enger fällt in der Regel auch der Schutzbereich aus.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 38 Designgesetz, Wirkung des eingetragenen Designs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.