Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist gesetzlich geschützt und wird von der Rechtsanwaltskammer erst nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen. Verlangt werden 80 selbst bearbeitete Fälle aus mindestens drei Bereichen, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren.
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