Glossar
Geschäftsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in ihrer genauen Zusammensetzung allgemein bekannt oder leicht zugänglich ist, deshalb wirtschaftlichen Wert besitzt, Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen des Inhabers ist und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.
- Begriff
- Geschäftsgeheimnis
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 2 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Anders als bei Marken oder Patenten entsteht kein Register-Schutz, der Schutz hängt entscheidend davon ab, dass der Inhaber selbst aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreift.
Fehlen dokumentierte Geheimhaltungsmaßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen, kann eine Information trotz wirtschaftlicher Bedeutung den gesetzlichen Schutz als Geschäftsgeheimnis verlieren.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2 GeschGehG, Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.