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Glossar

Geschäftsgeheimnis

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in ihrer genauen Zusammensetzung allgemein bekannt oder leicht zugänglich ist, deshalb wirtschaftlichen Wert besitzt, Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen des Inhabers ist und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

Begriff
Geschäftsgeheimnis
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 2 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Anders als bei Marken oder Patenten entsteht kein Register-Schutz, der Schutz hängt entscheidend davon ab, dass der Inhaber selbst aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreift.

Fehlen dokumentierte Geheimhaltungsmaßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen, kann eine Information trotz wirtschaftlicher Bedeutung den gesetzlichen Schutz als Geschäftsgeheimnis verlieren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2 GeschGehG, Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.