Glossar
Entstehung des Markenschutzes
Markenschutz entsteht durch Eintragung eines Zeichens beim Deutschen Patent- und Markenamt, durch Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, wenn es innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung als Marke erworben hat, oder durch notorische Bekanntheit nach internationalem Recht.
- Begriff
- Entstehung des Markenschutzes
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 Markengesetz. Der Weg über die Eintragung ist der praktisch wichtigste, weil er Rechtssicherheit über Zeitpunkt und Umfang des Schutzes schafft, ohne dass eine bereits erworbene Verkehrsgeltung nachgewiesen werden muss.
Eine Benutzungsmarke ohne Eintragung ist rechtlich möglich, aber im Streitfall deutlich schwerer zu beweisen, weil der Inhaber die erworbene Verkehrsgeltung im jeweiligen Marktsegment selbst belegen muss.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 4 Markengesetz, Entstehung des Markenschutzes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.