Glossar
Erstberatungsgebühr
Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher darf ein Rechtsanwalt ohne abweichende Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro netto verlangen, für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 Euro netto. Diese Deckelung gilt nur gegenüber Verbrauchern, gegenüber Unternehmen wird die Vergütung meist gesondert vereinbart.
- Begriff
- Erstberatungsgebühr
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da die meisten Mandate im Wettbewerbs- und Markenrecht von Unternehmen stammen, greift die Verbraucher-Deckelung in der Praxis dieser Nische seltener als in anderen Rechtsgebieten.
Für die spätere Vertretung, etwa bei einer Abmahnung oder einem gerichtlichen Eilverfahren, richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert der Sache, nicht mehr nach der gedeckelten Erstberatungsgebühr.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratung, Gutachten und Mediation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.