Glossar
Irreführung durch Unterlassen
Unlauter handelt auch, wer einem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die dieser für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt, sei es durch Verheimlichung, unklare oder zweideutige Darstellung oder verspätete Bereitstellung.
- Begriff
- Irreführung durch Unterlassen
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 5a UWG. Auch das Verschleiern des kommerziellen Zwecks einer Handlung ist unlauter, sofern dieser sich nicht bereits aus den Umständen ergibt und die Verschleierung geeignet ist, eine andere geschäftliche Entscheidung herbeizuführen.
Bei der Beurteilung wird berücksichtigt, welche Beschränkungen das gewählte Kommunikationsmittel mit sich bringt, etwa begrenzter Platz in einer Werbeanzeige, und ob alternative Wege zur vollständigen Information bestanden.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 5a UWG, Irreführung durch Unterlassen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.