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Glossar

Ausschließliches Recht des Patentinhabers

Ein Patent gibt allein dem Patentinhaber das Recht, die patentierte Erfindung zu benutzen. Dritten ist es ohne seine Zustimmung untersagt, ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu nutzen beziehungsweise ein geschütztes Verfahren anzuwenden.

Begriff
Ausschließliches Recht des Patentinhabers
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 Patentgesetz. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf Produktpatente, die ein bestimmtes Erzeugnis schützen, als auch auf Verfahrenspatente, die eine bestimmte Herstellungsmethode schützen.

Auch ein durch ein patentiertes Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis fällt unter den Patentschutz, selbst wenn das Erzeugnis selbst nicht eigenständig patentiert ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 9 Patentgesetz, Wirkung des Patents, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.