Glossar
Ausschließliches Recht des Patentinhabers
Ein Patent gibt allein dem Patentinhaber das Recht, die patentierte Erfindung zu benutzen. Dritten ist es ohne seine Zustimmung untersagt, ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu nutzen beziehungsweise ein geschütztes Verfahren anzuwenden.
- Begriff
- Ausschließliches Recht des Patentinhabers
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 Patentgesetz. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf Produktpatente, die ein bestimmtes Erzeugnis schützen, als auch auf Verfahrenspatente, die eine bestimmte Herstellungsmethode schützen.
Auch ein durch ein patentiertes Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis fällt unter den Patentschutz, selbst wenn das Erzeugnis selbst nicht eigenständig patentiert ist.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 9 Patentgesetz, Wirkung des Patents, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.