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Glossar

Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe

Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall eines Verstoßes gegen sein Unterlassungsversprechen die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, ist diese Strafe verwirkt, sobald der Schuldner der Unterlassungspflicht zuwiderhandelt. Bei einem Unterlassen kommt es dabei nicht auf einen Verzug an, sondern allein auf die Zuwiderhandlung selbst.

Begriff
Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 339 BGB. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist im Wettbewerbsrecht das übliche Mittel, um die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Wer eine solche Erklärung unterschreibt, bindet sich damit meist über Jahre hinweg an das konkret formulierte Verbot, ein späterer erneuter Verstoß löst die vereinbarte Vertragsstrafe unabhängig von einem neuen gerichtlichen Verfahren aus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 339 BGB, Verwirkung der Vertragsstrafe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.