Wettbewerbsrecht-Anwälte

Glossar

Unzumutbare Belästigung

Werbung per Telefonanruf gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt stets als unzumutbare Belästigung, ebenso Werbung per Fax oder elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Eine enge Ausnahme besteht für E-Mail-Werbung an eigene Bestandskunden für ähnliche Produkte.

Begriff
Unzumutbare Belästigung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Rechtsgrundlage ist Paragraf 7 UWG. Bei einer E-Mail-Werbung ohne gültige Einwilligung ist zusätzlich unlauter, wenn die Identität des Absenders verschleiert wird oder keine gültige Adresse für einen Widerspruch angegeben ist.

Die Ausnahme für Bestandskunden gilt nur, wenn der Kunde bei der Erhebung seiner E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und der Werbung nicht widersprochen hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Fließtexte dieser Seiten (Überschriften, Beschreibungen, Ratgeber- und Glossarinhalte) entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen und werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Hero-Bilder sind mit einem Bildmodell erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Kanzleien stammen unverändert aus OpenStreetMap. Ob eine Website Wettbewerbsrecht nennt, entscheidet ein Skript nach festen Suchmustern, die mit Hilfe eines Sprachmodells entworfen und an Stichproben geprüft wurden. Kein Modell ergänzt ein Rechtsgebiet, das die Website nicht nennt.

Korrekturweg

Eine falsche Anschrift, eine geschlossene Kanzlei oder eine Kanzlei, die kein Wettbewerbsrecht mehr anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir prüfen die Meldung an der Website der Kanzlei und an OpenStreetMap und korrigieren belegte Fehler.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.