Glossar
Unzumutbare Belästigung
Werbung per Telefonanruf gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt stets als unzumutbare Belästigung, ebenso Werbung per Fax oder elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Eine enge Ausnahme besteht für E-Mail-Werbung an eigene Bestandskunden für ähnliche Produkte.
- Begriff
- Unzumutbare Belästigung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Rechtsgrundlage ist Paragraf 7 UWG. Bei einer E-Mail-Werbung ohne gültige Einwilligung ist zusätzlich unlauter, wenn die Identität des Absenders verschleiert wird oder keine gültige Adresse für einen Widerspruch angegeben ist.
Die Ausnahme für Bestandskunden gilt nur, wenn der Kunde bei der Erhebung seiner E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und der Werbung nicht widersprochen hat.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.